Persönliche Schutzausrüstung

 

Damit das Feuerwehrmitglied im Einsatz- und Übungsfall ausreichend geschützt ist, wird zweckmäßige Schutzausrüstung von der Gemeinde unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

 

Die Mindestausstattung der Persönlichen Schutzausrüstung besteht aus:

- Feuerwehrhelm mit Nackenschutz

- Feuerwehrschutzkleidung bestehend aus Einsatzjacke und Einsatzhose

- Feuerwehrschutzhandschuhe für die Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung

- und Sicherheitsschuhen

 

 

Bei besonderen Gefahren wird die Mindestausstattung durch spezielle Schutzbekleidung ergänzt. Dies können u.a. im Atemschutzeinsatz eine Flammschutzhaube sein. Im Gefahrguteinsatz ein Chemikalienschutzanzug oder bei durch Sturm verursachten Schäden Schnittschutzhose mit Schutzhelm sein.

 

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